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Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss; Vollzug der Baugesetze;

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wald-und Naturfriedhof" auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 611, Gem. Greifenberg, Flurname Eichet, nördlich von Painhofen gelegen

hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Greifenberg hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wald-und Naturfriedhof" auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 611, Gem. Greifenberg, Flurname Eichet, nördlich von Painhofen gelegen beschlossen, sowie das Ingenieurbüro Stubenrauch und Geo Team Naila mit der Ausarbeitung der Planung beauftragt.
In der Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2021 wurde der vom Ingenieurbüro Stubenrauch GmbH, Schloßberg 3, 97486 Königsberg i. Bay. mit Plandatum 13.04.2021 erstellte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wald-und Naturfriedhof" gebilligt, sowie die Verwaltung mir der frühzeitigen Beteiligung beauftragt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in Form einer Auslegung durchgeführt. Auf einen Informationsabend wird Corona bedingt verzichtet.

Die Auslegung findet in der Zeit vom 25.05.2021 bis 25.06.2021 statt.

Während dieser Zeit liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee - Rathaus Schondorf, Bauamt - Untergeschoss-sowie im Rathaus Greifenberg, Hauptstr. 32 öffentlich auf und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Rathaus Schondorf: Mo - Do 7.-12.30 Uhr, Fr 7.30 -12.00 Uhr, Do zusätzlich 14.00 -17.30 Uhr; Rathaus Greifenberg: Mi 18.00 -20.00 Uhr, Do 10.00 -12.00 Uhr), von jedermann eingesehen werden.
Aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Lage bitten wir zur Einsichtnahme vorab um eine Terminvereinbarung im Bauamt Schondorf.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Auslegung auf der Homepage der Gemeinde Greifenberg unter www.greifenberg-ammersee.de/bauen­wohnen/bauleitplanung/aufstellungsverfahren einzusehen.
Bedenken und Anregungen können während der Zeit der Auslegung vorgebracht werden bzw. sind während der Dauer der Auslegung an die Verwaltungsgemeinschaft Schondorf a.A. zu richten.