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  • Wirtschaft & Infrastruktur
    © M. & X. Jäger

Gewerbeamt

Ansprechpartner

Manfred Schreiner
Leitung Hauptamt
Tel.: 08192-9335-10
Fax: 08192-9335-40
Email: gewerbeamt[at]schondorf.de

Susanne Michel
Tel.: 08192-9335-17
Fax: 08192-9335-40
Email: gewerbeamt[at]schondorf.de

Sarah Fieber
Sachbearbeiterin

Tel.: 08192-9335-17
Fax: 08192-9335-40
Email: gewerbeamt[at]schondorf.de

Einzelunternehmen

Selbständig ist, wer einen Gewerbebetrieb

  • im eigenen Namen
  • auf eigene Rechnung und
  • auf eigene Gefahr (Risiko) führt.

Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb

  • angefangen wird (durch Neuerrichtung, Wiedereröffnung, Kauf oder Pacht, durch Änderung der Rechtsform, Teilhabereintritt, Übernahme durch Erbfolge oder Verlegung von einer anderen Gemeinde).
    Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zur Gewerbeanmeldung zu erscheinen, kann Ihr Gewerbe auch von einer anderen Person mittels einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht angemeldet werden.
  • der Betrieb innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf a. Ammersee verlegt wird,
  • ein weiteres Gewerbe hinzugenommen wird,
  • der Gegenstand des Gewerbebetriebes gewechselt wird,
  • eine Teilabmeldung der Tätigkeit erfolgt,
  • der Gegenstand des Gewerbes erweitert wird,
  • eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle angefangen wird,
  • ein gesamter Gewerbebetrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle aufgegeben oder in eine andere Gemeinde verlegt wird oder ein Teilhaber ausscheidet.

Rechtsformen, Gebühren und Voraussetzungen

eine einzelne nat. Person gründet ein Gewerbe

Mitzubringen sind:
bei deutscher Staatsangehörigkeit: 

  • Personalausweis
  • Gebühr: 50 €

bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
  • Gebühr: 50 €

Mindestens zwei nat. Personen gründen ein gemeinsames Gewerbe.
Voraussetzung: der Betriebssitz muss derselbe sein.
Jeder Gesellschafter ist anzeigepflichtig!

Mitzubringen sind:

  • siehe Einzelunternehmen
  • Gesellschaftervertrag (falls vorhanden)
  • Gebühr: je Gesellschafter:  70 €

alle geschäftsführenden Gesellschafter, das sind i.d.R. alle Gesellschafter müssen eine Gewerbeanzeige erstatten!

Mitzubringen sind:

  • siehe Einzelunternehmen
  • Gesellschaftervertrag
  • Gebühr: je Gesellschafter 70 €

jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und jeder Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis muss eine Anzeige erstatten!

Mitzubringen sind:

  • siehe Einzelunternehmen
  • Gesellschaftervertrag
  • Gebühr: je Gesellschafter 70 €

eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren Geschäftsführer.

Mitzubringen sind:

  • die persönlichen Daten der Geschäftsführer
  • Ausweis der Geschäftsführer
  • Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes 
  • Gebühr:  70 €

es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG

Mitzubringen sind:

  • die persönlichen Daten der Geschäftsführer
  • Ausweis der Geschäftsführer
  • Handelsregisterauszüge des zuständigen Amtsgerichtes
  • Handelsregisterauszug GmbH (HRB...)
  • Handelsregisterauszug GmbH & Co.KG (HRA ...) (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
  • Gebühr: 70 €

Bei einer bereits gegründeten, aber noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Person gilt die Gewerbeanmeldung bis zu ihrer Registereintragung nur als Gewerbeanzeige für die in dem Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung angegebenen Gründer. Für die juristische Person gilt die Gewerbeanmeldung erst dann, wenn der Registerauszug vorgelegt wird.

Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe

Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:

  • Gaststättengewerbe
  • Erlaubnis nach § 34 c GewO (Makler- und Bauträger)
  • Taxikonzession

Die Erlaubnis wird durch das Landratsamt Landsberg am Lech erteilt.

Handwerksbetriebe

Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung).
Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer für München und Obb. (Telefon: 089 / 51190)

Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen.


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