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Friedhofsverwaltung

In Bayern sind die Gemeinden für verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Friedhofsverwaltung zuständig. Die wichtigsten Aufgaben umfassen:

  1. Errichtung und Unterhaltung von Friedhöfen: Die Gemeinde ist verantwortlich für den Bau, die Erweiterung und die Pflege der Friedhofsanlagen, einschließlich der Infrastruktur wie Wege, Bepflanzung und Beleuchtung.

  2. Bereitstellung von Grabstätten: Die Gemeinde muss ausreichend Grabplätze zur Verfügung stellen, die sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen ermöglichen. Sie organisiert auch die Zuordnung und Verwaltung der Grabstätten.

  3. Erhebung von Gebühren: Die Gemeinde legt die Friedhofsgebühren fest und erhebt diese für verschiedene Dienstleistungen, wie z.B. Grabnutzungsgebühren, Gebühren für Bestattungen und andere Friedhofsdienstleistungen.

  4. Verwaltung und Dokumentation: Die Gemeinde führt das Friedhofsregister, in dem alle Bestattungen und Grabnutzungen dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist wichtig für rechtliche und historische Zwecke.

  5. Durchsetzung der Friedhofsordnung: Die Gemeinde erstellt und setzt die Friedhofsordnung durch, welche die Regeln und Vorschriften für die Nutzung des Friedhofs, die Grabpflege und das Verhalten auf dem Friedhofsgelände festlegt.

  6. Unterstützung bei Bestattungen: Die Gemeinde unterstützt die Angehörigen bei der Organisation von Bestattungen und stellt sicher, dass die Bestattungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Familien durchgeführt werden.

  7. Erhaltung der Pietät: Die Gemeinde sorgt dafür, dass der Friedhof als Ort der Ruhe und des Gedenkens respektiert wird und setzt Maßnahmen zum Schutz vor Vandalismus und unsachgemäßem Verhalten um.

Diese Aufgaben sollen sicherstellen, dass Friedhöfe in Bayern würdige und gut gepflegte Orte sind, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen und den rechtlichen Anforderungen genügen.

Ansprechpartner*innen

Alexandra Welzmiller
Tel.: 08192-9335-37
Fax: 08192-9335-41
Email: welzmillervg[at]schondorf.de

Sabine Rieth
Tel.: 08192-9335-32
Fax: 08192-9335-41
Email: rieth.s.vg[at]schondorf.de