Greifenberg
am Ammersee
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Verwaltungskosten aus eigenem Wirkungskreis beziehen sich auf Gebühren, die von der öffentlichen Verwaltung für Dienstleistungen und administrative Aufgaben erhoben werden, die in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich liegen. Diese Kosten fallen an, um die Effizienz und die Qualität der Verwaltungstätigkeiten sicherzustellen und decken diverse administrative Prozesse ab.
Mit dem Bürger*innen Budget wird eine Möglichkeit zur gesellschaftlichen und politischen Teilhabe in der Gemeinde Greifenberg geschaffen. Gefördert wird die Umsetzung von Projekten, die sich aus der Bürgerschaft für die Bürgerschaft im Rahmen eines demokratischen Prozesses entwickeln. Die Gemeinde stellt die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Mittel zur Verfügung und unterstützt bei der Realisierung der Projekte soweit notwendig.
Die Friedhofssatzung enthält Vorschriften über Grabgrößen, Ruhezeiten sowie Möglichkeiten zur Grabgestaltung und Grabbepflanzung.
Die dazugehörige Gebührensatzung legt die Kosten und Gebühren fest, die mit den einzelnen Leistungen verbunden sind.
Die Einfriedungssatzung regelt Art und Beschaffenheit von Mauern und Zäunen im Ortsbereich.
Die Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen wurde notwendig, um den aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten gerecht zu werden. Die ursprüngliche Satzung bedurfte einer Anpassung, um den wertvollen Beitrag, den ehrenamtlich tätige Personen in unserer Gemeinde leisten, angemessen zu würdigen und zu unterstützen.
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