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  •  Greifenberg_Seeblick
  • Greifenberg_ Blick zum ammersee
  • Greifenberg_Schloss_Kreisseniorenheim

Bauamt

Digitales Baugenehmigungsverfahren

Der Landkreis Landsberg führte zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.

Für die Antragstellung ist eine Authentifizierung mittels BayernID erforderlich.
Weitere Informationen zur Authentifizierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de/de.

Ihre Ansprechpartner für das digitale Baugenehmigungsverfahren:
Frau Büschl oder Frau Winkler
Telefon: 08191/129-1438 oder -1433
E-Mail: digitalerbauantrag[at]lra-ll.bayern.de

Weitere Informationen sind unter dem Sachgebiet Bauverwaltung (SG 31) auf unserer Website veröffentlicht.

Das Bauamt gliedert sich in die Bereiche

  • Bauverwaltung (Bauanträge usw.),
  • Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne usw.),
  • gemeindeigener Hoch- und Tiefbau und
  • Liegenschaftsverwaltung

Es widmet sich somit allen Belangen rund um das Thema "Bauen in der Gemeinde". Es ist sowohl für die Bauvorhaben der Bürger*innen als auch die eigenen Bautätigkeiten zuständig.
Darüber hinaus kümmert es sich um die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen in der Gemeinde.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing (FH) Sophie Lübbeke
Abteilungsleiterin
Tel.: 08192-9335-52
Fax: 08192-9335-43
Email: luebbeke.s.vg[at]schondorf.de

Allgemeines zu Auskünften

Auskünfte an Privatpersonen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur bei persönlichem Erscheinen (und Vorlage des Personalausweises, ggf. Vollmacht) erteilt werden.

Auskünfte an unbekannte Amtspersonen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur auf schriftliche Anfrage (Brief oder Fax) hin beantwortet werden, telefonische Anfragen bzw. E-Mails können leider nicht beantwortet werden.

Der Personalausweis ist erforderlich, um festzustellen, ob der Fragende der Grundstückseigentümer ist. Nur gegenüber den im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümern bzw. Bevollmächtigten kann Auskunft erteilt werden.

Eine Vollmacht muss vom Grundstückseigentümer (im Grundbuch eingetragen) ausgestellt sein. Die Vollmacht eines Hausverwalters kann nur in Verbindung mit dem Verwaltervertrag als gültig betrachtet werden.
Sollte ein Grundstücksverkauf im Grundbuch noch nicht eingetragen sein, muss eine Kopie der Kaufvertrags vorgelegt werden.

Kopien von Planunterlagen der einzelnen Grundstücke erhalten selbstverständlich die Grundstückseigentümer sowie deren Bevollmächtigte, jedoch nur, wenn dies auf der Vollmacht ausdrücklich vermerkt ist. Die in der Verwaltungsgemeinschaft vorhandenen Pläne können zum Zwecke der Vervielfältigung nicht ausgeliehen werden. Teilkopien können gegen Entgelt im Hause angefertigt werden.

Kopien von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplan unterliegen keinen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jeder Interessent kann gegen Entgelt Teilkopien der Bebauungsplane erhalten. Die in der Verwaltungsgemeinschaft vorhandenen Bebauungspläne können zum Zwecke der Vervielfältigung nicht ausgeliehen werden.

Preise für Kopien
DIN A4 = 0,50 €  je Blatt
DIN A3 = 0,75 €  je Blatt