Greifenberg
am Ammersee
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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Sachbearbeiterin
Tel:
+49 8192 9335-18
|
Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
fieber.s.vg[at]schondorf.de
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Zimmer:
EG
Abteilungsleiter
Tel:
+49 8192 9335-10
|
Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
schreiner.m.vg[at]schondorf.de
|
Zimmer:
EG
Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel:
+49 8192 9335-0
|
Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
schreiner.m.vg[at]schondorf.de
Web:
www.schondorf-ammersee.de
Rathausplatz 1
86938
Schondorf am Ammersee