Greifenberg
am Ammersee
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Wenn an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde.
Soweit für Betriebe der folgenden Bergbauzweige
an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde; die Anerkennung erfolgt für eine oder mehrere der o.g. Bergbauzweige. Ein Risswerk ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Bergbauunternehmer eine Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds von der zuständigen Bergbehörde erhalten hat.
Die zuständige Behörde prüft für die Anerkennung "als andere Person" für den jeweiligen Bergbauzweig:
keine
ca. 300 Euro
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Tel:
+49 89 2162-0
|
Fax:
+49 89 2162-2760
E-Mail:
poststelle[at]stmwi.bayern.de
Web:
www.stmwi.bayern.de
80525 München
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