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  •  Greifenberg_Seeblick
  • Greifenberg_ Blick zum ammersee
  • Greifenberg_Schloss_Kreisseniorenheim

Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen


Quelle der Inhalte:
BayernPortal

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.


Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

 

Ansprechpartner


Landratsamt Landsberg am Lech

Von-Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Tel: +49 8191 129-0   |   Fax: +49 8191 129-1011
E-Mail: poststelle[at]lra-ll.bayern.de
Web: www.landkreis-landsberg.de

Postanschrift:

Postfach 101453
86884 Landsberg am Lech



Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee

Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel: +49 8192 9335-0   |   Fax: +49 8192 9335-40
E-Mail: vg[at]schondorf.de
Web: www.schondorf-ammersee.de

Postanschrift:

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee