Greifenberg
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Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben.
Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen (z. B. Gemeinden, Landratsämter, Regierungen, Kreiskrankenhäuser), die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten durch mehrere öffentliche Stellen ist möglich, dieser muss kein Mitarbeiter der verantwortlichen Stellen sein und kann auch durch weitere Personen vertreten und unterstützt werden. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten müssen auf eine leicht zugängliche Weise veröffentlicht werden, der Name des behördlichen Datenschutzbeauftragten muss in der Veröffentlichung nicht enthalten sein.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende gesetzlichen Aufgaben:
Übertragung weiterer Aufgaben
Folgende Aufgaben des Verantwortlichen nach der DSGVO kommen für eine Übertragung auf den behördlichen Datenschutzbeauftragten in Frage:
Von-Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech
Tel:
+49 8191 129-0
|
Fax:
+49 8191 129-1011
E-Mail:
poststelle[at]lra-ll.bayern.de
Web:
www.landkreis-landsberg.de
Postfach 101453
86884
Landsberg am Lech
Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee
Tel:
+49 8192 9335-0
|
Fax:
+49 8192 9335-40
E-Mail:
vg[at]schondorf.de
Web:
www.schondorf-ammersee.de
Rathausplatz 1
86938
Schondorf am Ammersee