Greifenberg
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Der Landkreis Landsberg führte zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.
ACHTUNG: In Papierform eingereichte Bauanträge sind ab dem 01.06.2024
ausschließlich beim Landratsamt Landsberg einzureichen!
Hiervon ausgenommen sind:
- Anträge auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Papierform)
- Anträge auf isolierte Befreiung (von Festsetzungen der Bauleitplanung)
- Anträge auf Ausnahme (von den Festsetzungen der Bauleitplanung)
- Anträge auf isolierte Abweichung (von ortsrechtlichen Satzungen)
Wir bitten Sie, die Baueingabe vor der Einreichung nochmals auf Vollständigkeit der Pläne
sowie aller Unterlagen zu überprüfen, damit wir Ihren Antrag schnellstmöglich und ohne
Verzögerungen bearbeiten können.
Die Bestandteile eines vollständigen Bauantrages können auf der Webseite des Bayerischen
Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (BayernPortal) eingesehen werden:
https://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauantragundgenehmigung/index.php
Sollte die Planung Ihres Bauvorhabens Abweichungen von ortsrechtlichen Regelungen oder
Befreiungen von Festsetzungen der gemeindlichen Bauleitplanung beinhalten, so sind die
hierzu notwendigen Anträge der eigentlichen Baueingabe beizufügen.
Für die Antragstellung ist eine Authentifizierung mittels BayernID erforderlich.
Weitere Informationen zur Authentifizierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de/de.
Ihre Ansprechpartner für das digitale Baugenehmigungsverfahren:
Frau Büschl oder Frau Winkler
Telefon: 08191/129-1438 oder -1433
E-Mail: digitalerbauantrag[at]lra-ll.bayern.de
Informieren Sie sich gerne auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/
Wichtige Änderung im Verfahrensablauf
Mit der Aufnahme in die DBauV zum 01.06.2024 kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Landsberg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab dem 01.06.2024 direkt beim Landratsamt Landsberg zu stellen.
Digitale Einreichung über das Bayernportal | Einreichung in Papierform | |
---|---|---|
Bauantrag | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Vorbescheid im Baurecht | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften oder Bebauungsplänen | Landratsamt | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt | Landratsamt |
Baubeginnsanzeigen | Landratsamt | Landratsamt |
Anzeige auf Nutzungsaufnahme | Landratsamt | Landratsamt |
Beseitigungsanzeigen | Landratsamt | Landratsamt und Gemeinde |
Abgrabungsantrag | Landratsamt | Landratsamt |
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung | Landratsamt | Gemeinde |
Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Vorbescheid im Abgrabungsrecht | Landratsamt | Landratsamt |
Anzeige des Abgrabungsbeginns | Landratsamt | Landratsamt |
Digitale Beantragung
Die digitale Antragseinreichung ist grundsätzlich nur durch einen vorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfasser möglich.
Der Kriterienkatalog zur Standsicherheit ist durch einen vorlageberechtigten Tragwerksplaner einzureichen.
Bürgerauskunft für die Antragstellerinnen und Antragsteller
Durch das digitale Baugenehmigungsverfahren erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in der Bürgerauskunft jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes
nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm des Landratsamtes Landsberg hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen, für welche eine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist, nur vom Entwurfsverfasser hochgeladen werden dürfen.
Vornahme der Akteneinsicht
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit
einem Bauvorhaben entstanden sind. In diese Bauakte können Beteiligte des
bauaufsichtlichen Verfahrens Einsicht nehmen. Dies sind insbesondere die Bauherren. Aber
auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Nachbargrundstücken können Beteiligte sein. Die
Einsicht umfasst insbesondere erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude.
Aktenteile, an deren Einsicht kein rechtliches Interesse besteht, sind nicht von der
Akteneinsicht umfasst (z. B. behördeninterner Schriftverkehr, Antragsprüfungsnotizen, etc).
Ein rechtliches Interesse liegt beim Bauherrn regelmäßig vor. Auch Nachbarn haben
regelmäßig einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser entfällt allerdings dann, wenn ein
Nachbar seine Zustimmung zu einem Bauvorhaben erteilt hat.
Nach Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens besteht kein Anspruch mehr auf
Akteneinsicht. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg am Lech)
kann bei berechtigtem Interesse aber Akteneinsicht gewähren. Ein solches berechtigtes
Interesse kann beispielsweise vorliegen bei einem potentiellen Käufer eines Grundstücks, der
sich über die Baugenehmigungssituation informieren will.
Der Nachweis der Identität kann in diesem Rahmen erbracht werden durch:
• Personalausweis
• Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid)
• ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers
• ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft
Vollmachten
Berechtigte in o. g. Verwaltungsverfahren können ersatzweise eine Bevollmächtigung zur
Vornahme der Amtsgeschäfte erteilen. Der Vollmachtgeber hat die Vollmachtsurkunde zu
unterschreiben; sie der Bauverwaltung im Original vorzulegen.
Kopien oder einscannte Dokumente können nicht berücksichtigt
werden und müssen zurückgewiesen werden.
Akteneinsichten und Bauberatungen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis!
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne telefonisch an die Bauverwaltung.
Benjamin Schreitmüller
Sachbearbeiter
Tel. 08192-9335-55
Fax.08192-9335-43
Email: schreitmueller.b.vg[at]schondorf.de
Alexandra Lehmann
Sachbearbeiterin
Tel. 08192-9335-58
Fax.08192-9335-43
Email: lehmann.a.vg[at]schondorf.de