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Satzungsänderung- Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West

Koordinationsstelle Engagierter Bürger (k.e.b.)

Unsere Aufgabe

Die Koordinationsstelle Engagierter Bürger (k.e.b.) ist eine Anlaufstelle rund um das Thema Ehrenamt im Landkreis Landsberg. Wir informieren, beraten und vermitteln Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig engagieren wollen. Außerdem sind wir Ansprechpartner für gemeinnützige Organisationen, Initiativen und Vereine.

Wir arbeiten daran, die Freiwilligenarbeit zu verbreitern und bürgerschaftliches Engagement in allen gesellschaftlichen Bereichen im Landkreis Landsberg zu fördern.

Wir wollen die Zivilgesellschaft weiterentwickeln, Tätigkeitsfelder für Freiwillige schaffen und die Beteiligung für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.

Veranstaltungen / TermineKoordinationsstelle Engagierter Bürger - Ehrenamt - k.e.b.

Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech (Nummer 8 vom 10.03.2023).

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West hat folgende Satzungen erlassen:

§ 12 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

„(3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, so wird der Bauwasserverbrauch pauschal pro 100 m³ umbauten Raum auf 10 m³ Bauwasser abgerechnet.“

Die Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West vom 09.03.2023 wurde im Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech Nummer 8 am 10.03.2023 amtlich bekannt gemacht und ist somit rechtsgültig. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Alexander Herrmann
Verbandsvorsitzender