Einzelintegration ist nach Antragstellung mögllich.
Grundsätzlich wird keine Behinderung ausgeschlossen, sofern eine Unterbringung des Kindes in der Regeleinrichtung sinnvoll erscheint.
Über die Aufnahme entscheiden Träger, Leitung, Gruppenleitung und Fachdienst unter Berücksichtigung der Gruppenkonstellation und des individuellen Entwicklungsstandes des Kindes.